Telefonterror

Was tun bei lästigen Werbeanrufen

Wer kennt sie nicht, diese lästigen Anrufe „hallo, spreche ich mit xy, Herr/Frau xy“, Leere in der Leitung, die gerade weiterverbunden wird, kaum, dass man abgenommen hat, das Gegenüber, meist Hochdeutsch sprechend, sich nur schlecht abwimmeln lässt? Der reinste Telefonterror. Nachdem ich oft freundlich, dann bestimmt, zuletzt brüsk gebeten habe, doch endlich meine Nummer aus Ihrer Liste zu streichen, war es etwas ruhiger. Dieser Monat jedoch scheint zum Wonnemonat des Telefonterrors geworden zu sein. Allein in den letzten 3 Tagen hat mich die Nr. 031 508 70 30 täglich mindestens 3 x angerufen. Dazu kommen noch seltsame Schweizer Telefonnummern 0041 mit einer riesigen Zahlenfolge. Wenigstens scheint die Norddeutsche, Süddeutsche oder welche auch immer Kassenlotterie endlich meine Nummer gestrichen zu haben…

Jedenfalls wurde es mir heute zu bunt. Dürfen die das überhaupt, war meine erzürnte Frage, die mich ins Netz trieb. Nein, fand ich heraus. Eigentlich nicht, denn ich bin im Telefonbuch mit einem * versehen. Was die Werber aber nicht zu interessieren scheint. Was also tun gegen diesen Telefonterror?

  • Falls noch nicht gemacht, den eigenen Telefonbucheintrag mit einem * versehen lassen auf local.ch
  • Vorsicht bei Wettbewerben. Macht man mit, teilt man gleichzeitig die Adresse mit und erlaubt Kontakte zu Werbezwecken.
  • Unbekannte Nummern erst nachschlagen, z.B. auf tell0ws.ch oder die Blacklist vom K-Tipp durchsuchen.
  • Nur Mitteilungen auf TB beantworten. Es wird sehr unlauter, wenn Werbekontakte auf dem TB oder Fax landen..
  • Sich Dialer merken, die sind gesetzlich nicht erlaubt. Auf sdv-konsumenteninfo.ch steht hierzu

Während Telefonmarketing in der Schweiz erlaubt ist, ist Spam verboten. Konkret gilt für Werbeanrufe:

  • Firmen dürfen die telefonische Kundenwerbung nicht vollständig automati­sieren. Wenn die Verbindung einmal hergestellt ist, muss eine Person zu Ihnen sprechen.
  • Sie können verlangen, dass Ihre Nummer von der Teilnehmerliste, über die die Firma verfügt, gestrichen wird.
  • Telefonische Kundenwerbung muss die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, beson­ders in Bezug auf den Persönlichkeitsschutz gemäss dem Schweizeri­schen Zivilge­setzbuch (Art. 28 ff. ZGB), dem Bundesgesetz über den Da­tenschutz (Art. 8 und 12 DSG) und dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Art. 2 und 3 UWG)
  • Selber aktiv werden. Im Forum des K-Tipps habe ich folgenden amüsanten Tip gefunden, den ich sicher beim nächsten Mal ausprobieren werde 🙂

„Hallo, aha, interessant. Einen Moment bitte, zu Schulungszwecken nehmen wir das Gespräch auf… so, bereit. Also, um was geht es…??“ Sie werden sehen dass die Anrufe relativ schnell zu ende sind, und so wird man auch aus den Telefonlisten einiges schneller gelöscht als mit einem Sternchen im Telefonbuch.

  • Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer, Datum notieren und nachfragen, woher sie diese Nummer haben (diese Fragen hat das Gegenüber gar nicht gern). Streichung aus der Adressliste verlangen. Notfalls schriftlich bestätigen. Dokumente aufbewahren, damit bei erneuten Anrufen Beschwerde eingereicht werden kann (sicherstellen, dass ein * Eintrag vorhanden ist; der fehlende Stern ist quasi eine Einverständniserklärung …): kostenlos online über Allianz von Konsumentenschutzorganisationen, bei der SECO oder bei der Lauterkeitskommission (kostet Fr. 50.–).